Lexikon Begriff: Lüster

Der Begriff Lüster bezeichnet:

1. einen Kronleuchter,
2. einen Überzug oder Beschichtung auf Ton-, Glas-, Porzellan o.ä. (erhöht Glanzkraft)
3. ein Mittel um Farben einen leichten Glanz zu geben und die Leuchtkraft zu erhöhen
4. einen Typ glänzenden Gewebes (enthält Baumwolle)

Das Adjektiv lüstern ist abgeleitet von Lust.
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